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Gemeindepolitik aktuell:
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• mangelhafte Information der Ratsmitglieder!
Seit der Einführung des Transparenzgesetzes in Rheinland-Pfalz sind alle Rats- und Ausschusssitzungen öffentlich.
Bei Auftragsvergaben, Bauanträgen usw. entsteht durch diese Öffentlichkeit eine Situation, die mit den Zielsetzungen des Datenschutzes nur bedingt vereinbar ist.
Mit Blick auf diese Situation erstellt die Verbandsgemeindeverwaltung in Lingenfeld aktuell zu Auftragsvergaben und Bauanträgen Sitzungsvorlagen,
in denen entscheidungsrelevante Informationen fehlen. Ratsmitglieder können auf dieser Grundlage ihrer Entscheidungs- und Kontrollfunktion nicht entsprechen.
Eine Praxis, die absolut nicht zu akzeptieren und mit den Aufgaben eines Ratsmitgliedes nicht vereinbar ist.
Zur Verdeutlichung ein Beispiel aus der Ratssitzung der OG Lustadt vom 31.01.2019:
TOP 5 Erstellung eines Bebauungsplanes ... - Vergabe von Planungsleistungen
Aus der Sitzungsvorlage ging hervor, dass vier spezialisierte Planungsbüros zur Abgabe eines entsprechenden Angebots aufgefordert wurden
und am Einreichungstermin zwei Angebote vorlagen, die auch gewertet werden konnten. Danach wird der nach der Prüfung durch die Verbandsgemeindeverwaltung
wirtschaftlichste Bieter mit dem Betrag für die Maßnahme genannt. Der zweite Bieter und dessen Angebot waren aus der Sitzungsvorlage nicht zu entnehmen.
Auch der Ortsbürgermeister konnte hierzu keine Auskunft geben, da auch ihm der Bieter nicht bekannt war.
Dem Rat fehlte daher die Grundlage für eine eigenständige Entscheidung
- ein Zustand, der unbedingt und dringend geändert werden muss!