Das Anwesen in der Oberen Hauptstrasse wurde vor Jahren von der Gemeinde gekauft.
Seine Lage unmittelbar gegenüber dem Rat- und Bürgerhaus war damals für den Kauf ausschlaggebend.
Als Nutzung waren geplant:
• Errichtung einer Halle für den "Bauhof" der Gemeinde
• Schaffung von Parkflächen für Besucher des Rat- und Bürgerhauses
• Aufwertung des Rathausvorplatzes durch die Gestaltung der verbleibenden Freifläche
Der Abbruch des nicht mehr bewohnbaren Hauses ist überfällig und darf nicht weiter durch Planungsüberlegungen, die
den oben genannten Nutzungsabsichten nur in Teilen entsprechen, verzögert werden!
Auf Antrag der FWL hat der Ortsgemeinderat
am 7. März 2019 den Abbruch des Hauses beschlossen.