Ablösung von Kassenkrediten durch langfristige Kredite
Wiederholt wurden im Verlauf der aktuellen Wahlperiode Kassenkredite der Gemeinde durch langfristige Kredite (Investitonskredite) abgelöst.
Zum Verständnis des Problems:
Kassenkredite sind Schulden der Gemeinde, deren eigentlicher Zweck die kurzfristige Sicherung der Zahlungsfähigkeit ist. Es sind letztlich
Verbindlichkeiten, die dazu dienen die schwankende Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen im Verlauf eines Haushaltsjahres zu überbrücken.
Bei Kassenkrediten handelt es sich explizit nicht um Schulden, die zur Fremdfinanzierung von Investitionsobjekten dienen. Problematisch werden
Kassenkredite jedoch dann, wenn sie nicht mehr nur zur Liquiditätssicherung, sondern dauerhaft aufgenommen werden. Sie dienen in diesem Falle der
Dauerfinanzierung laufender Haushaltsdefizite. Die dadurch entstehenden "dauerhaften Kassenkreditschulden" sind ein typischer Indikator dafür, dass die
betreffende Kommune über ihre Verhältnisse lebt (d. h. sie gibt auch ohne Investitionen mehr aus, als sie einnimmt). Die dabei angesammelten Lasten werden
nachrückenden Generationen aufgebürdet, ohne dass diesen aus der Verschuldung, z.B. in Form investiv geschaffener Vermögenswerte, ein Vorteil erwachsen
würde.
Das skizzierte Problem wird anschaulicher, wenn man es auf einen privaten Haushalt überträgt. Dort entspricht der Kassenkredit in seiner Funktion
dem Überziehungskredit auf einem Kontokorrentkonto. Der private Haushalt kann bis zu der vereinbarten Höhe sein Konto überziehen - danach ist Schluß.
Diese Möglichkeit hat auch die Gemeinde. Sie kann zur Sicherung ihrer Liquidität über die von der Verbandsgemeinde geführte "Einheitskasse" die
sogenannten Kassenkredite in Anspruch nehmen. Dies geht jedoch, wie auch beim Kontokorrentkonto eines privaten Haushalts, nur bis zu einem
bestimmten Betrag, der in der Haushaltssatzung festgelegt ist. Diese "Kassenkreditgrenze" wurde durch die Gemeinde in den letzten Jahren wiederholt
erreicht und nur dadurch nicht überschritten, dass Kredite mit einer Laufzeit von 25 Jahren und mehr aufgenommen und zur Ablösung der Kassenkredite
verwendet wurden (was eindeutig nicht zulässig ist). Kurzfristige Schulden wurden so in langfristige Schulden umgewandelt, ohne dass dafür ein nachhaltiger Wert (eine Investition)
geschaffen wurde.
Langfristig finanzierte Kassenkredite verschleiern die tatsächliche Finanzsituation einer Gemeinde und machen aktuelle Finanzierungslücken zum Problem der
nächsten
Generationen.
Um genau diese inakzeptablen Effekte zu verhindern, sind in § 105 der Gemeindeordnung und in der zugehörigen Verwaltungsvorschrift Bedingungen und Hinweise formuliert,
die bei Krediten zur Liquiditätssicherung zwingend zu beachten sind. So steht z. B. in Abs. 3: "Grundsätzlich kommt für die Aufnahme von
Krediten zur Liquiditätssicherung nur eine kurze Laufzeit von bis zu einem Jahr und in Ausnahmefällen bis zu 5 Jahren in Betracht."
Mit der wiederholten Aufnahme und Nutzung langfristiger Kredite (25 Jahre und 30 Jahre) in einer Höhe von über 2 Millionen Euro, die mehrheitlich der Ablösung von
Kassenkrediten und damit der Liquiditätssicherung dienten, haben die zuständigen Stellen eindeutig diese Vorgaben und Hinweise mißachtet. Die entstandenen Kreditverfplichtungen
stehen nicht in Einklang mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
Entsprechende Anfragen der FWL im Gemeinderat Lustadt wurden nicht qualifiziert beantwortet.
Es ist Aufgabe der Kommunalaufsicht Kreditaufnahmen der Gemeinden auf der Grundlage der Vorgaben der Gemeindeordnung und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften
zu prüfen und den kommunalen Kassenkreditmißbrauch zu verhindern!!!